FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Er kann deshalb nur von männlichen österreichischen Staatsbürgern geleistet werden, die bei der Stellung/Musterung als tauglich befunden wurden. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Der Zivildienst dauert 9 Monate und ist in einem Stück zu leisten. Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich.

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Gerade bei großflächigen Unwetter-Einsätzen müssen innerhalb kürzester Zeit immer neue Einsatzadressen von der Landessicherheitszentrale (LSZ) an die örtliche Einsatzleitung (EL) übermittelt werden. Dies geschieht momentan über Funk auf der jeweiligen Bezirks-Hauptsprechgruppe, welche für die Dauer dieser Durchgabe natürlich blockiert ist.

Um einerseits die Bezirks-Hauptsprechgruppe für die im Einsatz befindlichen Feuerwehren frei zu halten, und andererseits auch die EL vor Ort und die Disponenten in der LSZ zu entlasten, wurde, in Zusammenarbeit von LSZ und LFKdo, ein zusätzlicher Informationsweg entwickelt: Das Unwetter-E-Mail.

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Beim Antrag um Aufnahme in die landesweite Flottenkaskoversicherung ist das vorgesehene Formular (siehe unten) auszufüllen, zu unterfertigen und an das Landesfeuerwehrkommando Burgenland zu senden. Mit Einlangen im LFKDO ist das Fahrzeug versichert.

Wenn Sie ein Fahrzeug von der Flottenkaskoversicherung abmelden möchten, ist die Abmeldebestätigung des Fahrzeuges an das Landesfeuerwehrkommando, mit dem Vermerk, dass das Fahrzeug von der Flottenkaskoversicherung abzumelden ist, zu übermitteln.

Was passiert mit feuerwehr.or.at?

Die feuerwehr.or.at -Adressen werden durch den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband vergeben und verwaltet. Hinter jeder Adresse gibt es einen Microsoft365 Account. Die Lizenzen dazu werden zukünftig kostenpflichtig, weshalb die Umstellung auf ein eigenes System für den Burgenländischen Landesfeuerwehrverband notwendig war.

Ich bin Mitglied in einem ÖBFV-Sachgebiet, was ändert sich für mich?

Mit den am 06. September versendeten E-Mails wurde in „Handlungsbedarf“ und „kein Handlungsbedarf“ kategorisiert. Für Benutzer ohne Handlungsbedarf bleibt sowohl die feuerwehr.or.at -Adresse, als auch der Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Office-Anwendungen (online) bestehen.

Ich habe ein E-Mail mit der Kategorie „Handlungsbedarf“ bekommen, was passiert jetzt?

Grundsätzlich ist das kein Grund zur Verunsicherung. Es wurde eine Lösung erarbeitet, die es allen burgenländischen Feuerwehr-Führungskräften ermöglicht, weiterhin die Microsoft365-Anwendungen zu nutzen, sowie sich bei Anwendungen des ÖBFV (Feuerwehrspenden und Kennzeichenabfrage) zu Authentifizieren. Es ändert sich jedoch die E-Mail-Adresse von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. E-Mails, die mitgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 30.09.2023 übertragen werden.

Wer bekommt also eine feuerwehr-bgld.at Adresse?

Grundsätzlich werden feuerwehr-bgld.at – Adressen an alle burgenländischen Höheren Feuerwehrführer ausgegeben. Dazu wurde am 21. September 2023 ein E-Mail mit Informationen an alle berechtigten ausgeschickt.

Was passiert mit den feuerwehr.or.at -Benutzern für Feuerwehren?

Den Benutzern der Feuerwehren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) werden ebenfalls die Lizenzen entzogen. Sie können sich jedoch noch circa ein halbes Jahr auf „feuerwehrspenden.at“ und „feuerwehrapp.at“ anmelden. Infos zum weiteren Vorgehen danach werden zeitgerecht kommuniziert.

Was ist für die Zukunft geplant?

Mit dem eigenen System öffnen sich für den Burgenländischen Landesfeuerwehrverband viele neue Möglichkeiten. So können die Angebote des Microsoft365-Pakets, auf unsere Bedürfnisse angepasst, genutzt und verwaltet werden.

 

Dieser Beitrag wird laufend ergänzt. Detailfragen oder Ergänzungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (auf Seite 2 des Feuerwehrführerscheines ersichtlich) muss der Feuerwehrführerschein verlängert werden, da er sonst seine Gültigkeit verliert und neu ausgestellt werden muss. Die Verlängerung der Gültigkeit auf bis zu weitere zehn Jahre erfolgt aufgrund der gesundheitlichen Eignung  (ärztliche Untersuchung). Der Arzt Ihres Vertrauens bestätigt die gesundheitliche Eignung  mittels Tauglichkeitsbestätigung  (Drucksorte Nr. 103 oder 103A)  sowie...

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Mit 1. Jänner 2015 wird der Feuerwehrpass für neue Feuerwehrmitglieder nur mehr im Scheckkartenformat ausgestellt. Er wird befristet auf zehn Jahre ausgestellt. Ab 20. Dezember 2014 (mit Neuanmeldung ab 01.01.2015) sind nur mehr ein Passfoto ohne Kopfbedeckung (bei Übermittlung auf dem elektronischen Weg: im Format jpg mit einer Auflösung von 300 dpi) wie bisher in Uniform grün (Feuerwehrjugend) oder braun, die Tauglichkeitsbestätigung (Beitrittserklärung der Eltern bei...

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Am 25. Mai 2018 trat die die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese ist auch für die Feuerwehren verbindlich.

Details finden Sie auf der WebSite der Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at

Um dem Inhalt der DSGVO gerecht zu werden, sind für Orts- Stadt- und Betriebsfeuerwehren folgende Punkte zu beachten:

- Jede Feuerwehr muss sobald als möglich ein Datenverarbeitungsverzeichnis erstellen. Darin sind alle Tätigkeiten, Abläufe, Systeme oder...

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Drucksorte 109 (diese ist selbsterklärend) ausfüllen und dem Landesfeuerwehrkommando übermitteln.

Jene Feuerwehrmitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 Bgld. Feuerwehr­gesetz 1994 bzw. gemäß Pkt. 22 der Dienstordnung A in den Reservestand zu überstellen. Reservemitglieder können mit ihrer Zustimmung weiterhin zu „zumutbaren“ Dienstleistungen heran­gezogen werden (Versicherungsschutz besteht!). 
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden spätestens zum darauffolgenden Jahreswechsel vom LFKDO in den Reservestand...

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Jene Feuerwehrjugendmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit dem ersten Tag des Folgemonats in den Aktivstand übernommen werden.
Achtung: Es ist eine Tauglichkeitsbestätigung (gemäß Dienstanweisung Nr. 4.7.1. „Tauglichkeits­untersuchung für Feuerwehrmitglieder“) vorzulegen. 16-jährige Feuerwehrmitglieder müssen „einsatztauglich“ lt. Tauglichkeitsbestätigung sein und dürfen im Einsatzfall nur zumutbare Arbeiten ausführen.

Verweis: Rundschreiben...

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Junge Menschen können frühestens in dem Kalenderjahr in die Orts-(Stadt-)feuerwehr aufgenommen werden, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden.

Aufgenommen können nur taugliche junge Menschen werden. § 15 Abs. 2 FWG ist hierbei sinngemäß anzuwenden (insb. Wohnsitz in der Gemeinde, körperliche und geistige Eignung). Der Eintritt erfolgt jeweils mit 01.01. oder 01.07. des laufenden Jahres. Für die genauen Aufnahmeformalitäten ist das Handbuch für die Feuerwehrjugend (DA Nr...

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Feuerwehr 1 beendet die Mitgliedschaft (per Mail an LFKDO)
Feuerwehr 2 benötigt aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung und meldet Person an (LFKDO)
Hierzu kann die Drucksorte 105 verwendet werden, welche von beiden Kommandanten unterzeichnet wird.

Hier ist die Vorlage einer Verlustanzeige (ausgestellt von der Gemeinde - formlos) erforderlich. Seitens des Landesfeuerwehrverbandes werden EUR 10,- in Rechnung gestellt.

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Neueintritt (Foto in Uniform ohne Kopfbedeckung, aktuelle Tauglichkeitsbestätigung oder Beitrittserklärung bei Wiedereintritt in die Feuerwehrjugend).