Jene Feuerwehrjugendmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit dem ersten Tag des Folgemonats in den Aktivstand übernommen werden.
Achtung: Es ist eine Tauglichkeitsbestätigung (gemäß Dienstanweisung Nr. 4.7.1. „Tauglichkeits­untersuchung für Feuerwehrmitglieder“) vorzulegen. 16-jährige Feuerwehrmitglieder müssen „einsatztauglich“ lt. Tauglichkeitsbestätigung sein und dürfen im Einsatzfall nur zumutbare Arbeiten ausführen.

Verweis: Rundschreiben 8/2014, LF – 110/8 – 2014