Der SvE-Dienst ist ein Sonderdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland. Die Organisation und Aufgaben sind per Dienstanweisung geregelt.

Aufgaben
Die Hauptaufgabe des SvE-Dienstes ist die Unterstützung von burgenländischen Feuerwehren bei, bzw. nach besonders belastenden Einsätzen. Dadurch sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen (posttraumatisches Stressyndrom, usw.) verhindert und die Schlagkraft der Wehren erhalten werden. Weiters werden auch die Familienangehörigen von im Einsatz verunglückten KameradInnen bei Bedarf betreut.

Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der SvE-Dienst besonders ausgewählter und ausgebildeter KameradInnen (SvE-Fachkräfte, SvE-Peers).

Anforderung
In der Dienstvorschrift ist geregelt, in welchen Fällen (schwere Verletzung, Tod, Selbsttötung eines FF-Mitgliedes...) der Einsatzleiter den SvE-Dienst verständigen soll.

Darüber hinaus kann jeder Einsatzleiter, wenn er nach Beurteilung der Umstände eines Einsatzes außergewöhnliche psychische Belastungen bei den Feuerwehrmitgliedern vermutet, über die FAZ die Unterstützung des SvE-Dienstes anfordern.

Weiters ist jedes Feuerwehrmitglied berechtigt, wenn es durch den Feuerwehrdienst außergewöhnliche psychische Belastungen vermutet, für sich durch den SvE-Dienst Unterstützung anzufordern. Dies kann über die FAZ oder im Direktkontakt mit einem der aufgelisteten Peers (Link zur Liste) erfolgen.
In jedem Fall ist der Schutz der Informationen und persönlichen Daten gewährleistet!

Durchführung
Die Durchführung der SvE-Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem Leiter des SvE-Dienstes und nach den Erfordernissen der Einsatzsituation.
Dabei kommen am häufigsten die SvE-Kurzbesprechung (bis etwa 24 Stunden nach dem Ereignis, Dauer 30-60 Minuten) oder das SvE-Debriefing (2-10 Tage nach dem Ereignis, Dauer: 1-2 Stunden) zum Einsatz. Nach Bedarf werden dann auch Einzelgespräche (One2one) mit Peers angeboten.

Ansprechpersonen
Referatsleiter: LBD Ing. Franz Kropf
Sachgebietsleiter: OBI Franz Podek