Der aktuell geltende Lockdown ist am 30.11.2021 im Hauptausschuss des Nationalrates wie geplant bis 11. Dezember 2021 verlängert worden.

Hier der Link zur Verordnung: RIS Dokument (bka.gv.at)

Entgegen dem in einem Printmedium veröffentlichtem Artikel gibt es keine 2G-Regel für den Feuerwehr-Einsatz.

Es darf nochmals auf Schreiben LF-440/13-11 vom 22.11.2021 verwiesen werden.

Seit Mitternacht gilt ein österreichweiter harter Lockdown mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Die mit 22. Nov. 2021 in Kraft getretene 475. Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-NotMV), ist auf die hoheitliche Tätigkeit der Feuerwehr nicht anwendbar.

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Aufgrund der sich aktuell verschärfenden COVID-19-Pandemie und zahlreichen Anfragen ergeht folgende Information:
Die mit 15. Nov. 2021 in Kraft getretene 465. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-SchuMaV), ist auf die hoheitliche Tätigkeit der Feuerwehr nicht anwendbar.

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Die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen betreffend Eindämmung der Corona-Pandemie haben eine neue Wendung genommen.

Ab sofort gilt auch an der LFS und für externe Lehrgänge der LFS die 2G-Regel. Diese besagt, dass die Teilnahme ausschließlich für geimpfte und / oder genesene Teilnehmer möglich ist. Da die TeilnehmerInnen der Lehrgänge bis Jahresende bereits Einladungen bzw. Zusagen via SyBOS erhalten haben, müssen wir nun auf folgende wesentliche Änderung...

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Die Corona-Pandemie hält weiterhin Einzug in unser aller Leben und somit auch im Feuerwehrwesen. Zum Schutz unserer Feuerwehrmitglieder, aber auch als sichtbares gemeinsames Zeichen unserer Feuerwehrmitglieder bietet der Landesfeuerwehrverband in Kooperation mit der Firma stiXus aus Neudorf bei Parndorf (http://www.stixus.at oder https://www.2343ec78a04c6ea9d80806345d31fd78-gdprlock/stixus.textilstickdruck) Schlauchschals/Multifunktionstücher in einheitlichem Design - Made im Burgenland – in 2 Varianten...

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Wie bereits berichtet hat die österreichische Feuerwehrspitze auf den Beginn des zweiten Lockdowns in Österreich mit bundeseinheitlichen Maßnahmen reagiert.

Der systemerhaltende Dienstbetrieb zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft wurde außer Frage gestellt. Dabei gelten jedoch selbstverständlich mehr denn je die seit längerer Zeit gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

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Auf Grund der aktuellen Lage und der neuen Corona-Ampelschaltung ab 30.10.2020 sind seitens des Burgenländischen Landesfeuerwehrkommandos folgende Akutmaßnahmen definiert:
Die Lehrgänge an der Feuerwehrschule in der kommenden Woche (AS2 und ASW) sowie die Workshops im Brandhaus (WSIAL-EU, WSSDR-EU) sind abgesagt. Die betroffenen Teilnehmer und Feuerwehren werden darüber informiert.

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Die aktuelle Lage der COVID-19-Infektionen lässt nun ab 15. Juni 2020 nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens einige wesentliche Lockerungen zu, natürlich immer unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

Ab 15. Juni 2020 ist ein Ausbildungsbetrieb für Aktive bzw. auch für Feuerwehrjugendmitglieder ohne Personenbeschränkung möglich. Feuerwehrübergreifende Ausbildungen (wie z.B.

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Seitens der Österr. Bischofskonferenz wurde eine Richtlinie für Gottesdienste im Freien herausgegeben, in der auch die Frage des Fronleichnamsfestes erläutert wird. Grundsätzlich ist es ratsam, dass sich das Feuerwehrkommando mit den Pfarrseelsorgern in Verbindung setzt, um zu klären, was angesichts der aktuellen Lage in der jeweiligen Pfarre geplant ist. Dahingehend ist auch der letzte Punkt auf Seite 2 der u.a. Richtlinie zu beachten.

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Die Landesfeuerwehrkommandanten haben weitere Lockerungen im Feuerwehrdienst bzw. auch im Bereich der Feuerwehrjugend beschlossen.

Ab 25. Mai 2020 sind dienstliche Besprechungen und einsatzrelevante Übungen in Zugsstärke möglich (Anm. Bgld: max. 30 Personen).

Ebenso ist der Jugendbetrieb ab 25. Mai wieder in Jugendgruppenstärke möglich (max. 30 Personen).

Details:

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Nach der Lagebeurteilung durch die Landesfeuerwehrkommandanten in Abstimmung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurden erste Lockerungen der Beschränkungen für die österreichischen Feuerwehren definiert.

So wird es ab 4. Mai 2020 wieder möglich sein, Übungen von zwei bis fünf Feuerwehrmitgliedern im Freien unter Einhaltung der allgemein gültigen Verhaltensmaßnahmen abzuhalten. Ab 15. Mai 2020 besteht die Möglichkeit, dies auf Gruppenstärke auszuweiten.

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LSZ-Info