Aufgrund der sich aktuell verschärfenden COVID-19-Pandemie und zahlreichen Anfragen ergeht folgende Information:
Die mit 15. Nov. 2021 in Kraft getretene 465. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-SchuMaV), ist auf die hoheitliche Tätigkeit der Feuerwehr nicht anwendbar.


Für Veranstaltungen mit Erwerbscharakter (z.B.: Festveranstaltungen der Feuerwehr) gilt diese Verordnung allerdings vollinhaltlich!

Hier der Link zur Verordnung:  5.COVID-19-SchuMaV

Das Ziel in diesen schwierigen Zeiten muss die Aufrechterhaltung der Gesundheit aller Feuerwehrmitglieder sowie ihrer Familienangehörigen sein, um die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren weiterhin zu gewährleisten. Daher wird eine FFP2-Maskentragepflicht im Feuerwehrhaus sowie im Einsatz angeraten. Von allen anderen Tätigkeiten (Leistungsprüfungen, Bewerben, Zusammenkünfte der Feuerwehrjugend, Abschnittsübungen, Winterschulungen, Sitzungen auf allen Ebenen, Adventfeiern, Friedenslicht-Aktion, Kantinenbetrieb im Feuerwehrhaus u.dgl. mehr) wird grundsätzlich abgeraten.

Wichtiger Hinweis:
Auch der für dieses Wochenende geplante 45. Landesfeuerwehrleistungsbewerb um das Funkleistungsabzeichen in Bronze und Silber muss, den Empfehlungen des Corona-Koordinationsstabes folgend, leider abgesagt werden!

Anmerkung:
Die Überprüfung und Einhaltung der 5. COVID-19-SchuMaV liegt im Ermessen des jeweiligen Feuerwehrkommandanten. In der Zwischenzeit vom Gesetzgeber getroffene COVID-19-Maßnahmenänderungen mit Bezug auf die Tätigkeiten in der Feuerwehr sind zu beachten.
Abschließend ergeht ein Appell an die Vernunft aller Feuerwehrmitglieder, so wie bisher auch eigenverantwortlich zu handeln und sich auch ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein.
Ein aufrichtiger Dank für eure bisherige Disziplin und euer Verständnis.


Ergänzung 17.11.2021:
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. November 2021 über begleitende Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Burgenländische COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021)

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