Wie angekündigt ist am 3. August die Lehrgangsanmeldung nur für Personen möglich, deren Lehrgangsbesuch im 1. Halbjahr aufgrund von Covid-19 nicht zustande kam (gilt für Status "angemeldet" und "Warteliste").

Alle anderen Personen können nicht angemeldet werden, da ihnen das Kennzeichen "Vorrang" für die jeweilige Lehrgangsart nicht zugewiesen wurde.

Sofern noch freie Lehrgangsplätze vorhanden sind, ist die Anmeldung dafür ab 11. August möglich.