Die Verantwortlichen der Landesfeuerwehrschule sind sich bewusst, dass ein kontinuierliches Lehrgangsangebot für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft aber auch für die Beibehaltung der Bereitschaft zur eigenen Ausbildung auch Zeit und Anstrengungen aufzubringen von größter Wichtigkeit ist.


Trotzdem ist es derzeit, aufgrund der aktuell ungewissen Corona-Lage, unmöglich eine längerfristige Lehrgangsplanung vorzunehmen. Daher wurde bei der Tagung des Landesfeuerwehrrates am 21.12.2020 beschlossen, vorerst kein Lehrveranstaltungsprogramm mit fixierten Lehrgängen zu beschließen und zu versenden. 2020 mussten bereits zweimal Lehrgänge mit fixen TeilnehmerInnen abgesagt werden, dies soll ein drittes mal vermieden werden.


Vielmehr wurde ein Rahmenprogramm mit Lehrgangsarten und –anzahl vorbereitet, welches sobald es die Corona-Lage zulässt, zeitlich konkretisiert wird, einem Beschluss durch den LFRat zukommt und danach veröffentlicht wird.  Nach der nötigen Anmeldefrist können die Lehrgänge beginnen.
 
Selbstverständlich wird es bei den Lehrgangsanmeldungen eine Vorrangschaltung für neugewählte FKdten und FKdtStv sowie neu installierte andere Funktionsträger der Feuerwehren geben. Diesen Personen ist eine genauere Planung natürlich erst nach den Wahlen möglich, da der Lehrgangsbesuch zwar möglichst unmittelbar nach der Ernennung mindestens aber innerhalb von zwei Jahren erfolgen muss. Wichtig ist dabei, dass das Wahlergebnis in syBOS eingetragen und die Wahlniederschrift ans LFKdo gesendet wird sowie dort die Eintragung in die Stammdaten erfolgt; sonst erkennt syBOS bei Lehrgangsanmeldung nicht, dass es ein Funktionär ist und er hat keinen Vorrang bzw. wird abgelehnt.
 
Eine Vorrangschaltung wird es auch für Feuerwehrmitglieder geben, welche im Jahr 2020 Corona-bedingt von fixen Lehrgangsplätzen abgesagt wurden.
 
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, neuer Ausrüstung, neuen taktischen Empfehlungen und vor allem neuen Möglichkeiten welche das eLearning nun auch im burgenländischen Landesfeuerwehrverband eröffnet, wird die Dienstanweisung 4.1.1 „Lehrveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule“ bis Lehrgangsstart überarbeitet.  Sie wird zum Teil nur langfristig realisierbare neue Lehrgänge/-ziele beinhalten, weshalb die Umsetzung im Realbetrieb nur in Etappen (1.HJ 2021, 2.HJ 2021, 1.HJ 2022, …) erfolgen wird.
 
Zeitlich fixiert sind bereits:
  • Ab Lehrgangsstart 2021 die Änderungen in der Verwaltungsdienst- und Feuerwehrkommandantenausbildung.  Hier werden zusätzlich zu Präsenzlehrgängen (Administration und Feuerwehrkommandant) an der Landesfeuerwehrschule eLehrgänge zum Feuerwehrgesetz, zur syBOS-Nutzung sowie zur Einführung in die Verwaltungsorganisation und Finanzverwaltung das Angebot – ohne die Präsenzzeiten an der LFS auszudehnen – erweitern.
  • Ebenfalls ab Lehrgangsstart 2021 wird auch das Angebot in der Truppmann2- und Truppführer-Ausbildung geändert. Neu sind der bereits nachjustierte peTechnik1- und ein neuer peBranddienst/Schadstoff1-Lehrgang  sowie die neuen eAtemschutzinfo- und eTruppführerabschluss-Lehrgänge.
  • Über die Sommermonate 2021 wird  die Ausarbeitung weiterer Lehrgänge wie peFühren1 und peAusbildung in der Feuerwehr erfolgen.
  • Ebenfalls sollen bereits ab Herbst 2021 die Lehrgänge Wahlrecht2 (überörtliche Ebene) sowie Einsatzrecht1 (Kleinschadensfall) neu angeboten werden.

 

Um den neuen Funktionsträgern ihre Mindestausbildung aufzeigen zu können, wird auch die Überarbeitung der DA 1.4.2 “Ernennungen, Beförderungen”  bis Lehrgangsstart erfolgen.
 
Ein komplettes Aufarbeiten der 2020 und Zu Jahresbeginn 2021 ausgefallenen Ausbildungsplätze ist im nächsten Jahr sicher nicht möglich. Aufgrund kürzerer Präsenzzeiten bei einigen Lehrgängen infolge von eLearning-Teilen wird die Situation aber zumindest zum Teil entschärft werden.