Page 12 - Die Wehr 2017 01-02
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Feuerwehren müssen auf Wunsch Spenden melden:



            Neue Spendenregelung


            seit 1. Jänner 2017




            Trotz Intervention des Öster -     Landesfeuerwehrverband) und möchte  desfeuerwehrverbände von der Finanz-
                                               diese Person, dass die Spende steuerlich  verwaltung automatisch einen Zugang
            reichischen Bundesfeuerwehr-       berücksichtigt wird, muss die Feuer-  zu FinanzOnline für die Datenübermitt-
            verbandes und verschiedener        wehr (oder der Landesfeuerwehrver-  lung erhalten. Dieser FinanzOnline-
                                               band) für den Spender den (Jahres-)  Zugang ist nicht mit der Vergabe einer
            Organisationen konnte die          Betrag der Spende(n) an die Finanz -  Steuernummer verbunden. Dazu wer-
            „Spendenregelung neu“ nicht        verwaltung übermitteln. Dies erfolgt im  den Feuerwehrkommandanten im Laufe
                                               Wege von FinanzOnline.            des Jahres einen RSa-Brief erhalten, in
            abgewendet werden.                                                   dem die Zugangsdaten enthalten sind.
            Das Bundesministerium für          In welchen Fällen hat eine        Der Nachweis der Zustellung ist unbe-
                                               Übermittlung zu erfolgen?         dingt erforderlich, der Brief ist unbe-
            Finanzen hat kurz vor Jahres-      Die Datenübermittlung hat immer dann  dingt in Empfang zu nehmen.
            wechsel detaillierte Infor -       zu erfolgen, wenn der Spender seinen
                                               Vor- und Zunamen und sein Geburtsda-  Was muss die Feuerwehr tun, wenn
            mationen veröffentlicht, die       tum bekannt gegeben hat. Damit erklärt  jemand die Spende steuerlich ab -
                                                                                 setzen will?
            hier zusammengefasst sind.         er sich mit der Datenübermittlung ein-
                                               verstanden und wünscht die Berück-  Sie braucht dazu jedenfalls
                                               sichtigung der Spende(n) in der Steuer-
            NACHDRUCK MIT FREUNDLICHER                                           • den Vornamen
                                               veranlagung. Werden Vor- und Zuname
            GENEHMIGUNG VON FEUER WEHR.A T                                       • den Zunamen und
                                               und Geburtsdatum bekannt gegeben,  • das Geburtsdatum
                                               MUSS eine Datenübermittlung erfolgen.
            TEXT: BMF, REDAKTION                                                 des Spenders. Wird eine dieser Kompo-
            FEUER WEHR.A T                                                       nenten (z. B. das Geburtsdatum) nicht
                                               Wie erhält eine Feuerwehr         angegeben, darf die Feuerwehr davon
                ibt eine natürliche Person ab dem  den Zugang zu FinanzOnline?   ausgehen, dass der Spender nicht
            G Kalenderjahr 2017 eine Spende an  Es ist vorgesehen, dass alle freiwilligen  wünscht, dass seine Daten der Finanz-
            eine freiwillige Feuerwehr (oder einen  Feuerwehren Österreichs und die Lan-  verwaltung mitgeteilt werden.


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