Page 12 - Die Wehr 2014 03-04
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Normen & Richtlinien



              REGELWERK FÜR UNSERE FEUERWEHRFAHRZEUGE



            Ein Feuerwehrfahrzeug kann         reichischen Bundesfeuerwehrverbandes  • ÖBFV-RL FA-32 „Kommandofahrzeug
                                               (ÖBFV) „Allgemeine Baurichtlinie für  KFOF(A)“ vom August 2011
            nicht irgendwie nach freiem        Feuerwehrfahrzeuge“ (ÖBFV-RL FA-00)  Die bestehenden Bauempfehlungen
            Be lieben gebaut werden. Ge -      auch der jeweiligen Baurichtlinie für   aus dem Jahr 1986 wurden in neue
                                               den entsprechenden Fahrzeugtyp (z. B.:  zeitgemäße Richtlinien umgewandelt.
            naue ÖBFV-Richtlinien und EU-      für ein KLF die ÖBFV-RL FA-02) entspre-
                                                                                 • ÖBFV-RL FA-21/1 „Tanklöschfahrzeug
            Normen regeln den Aufbau, die      chen. Die Gestaltung dieser Normen  TLF(A) 1000“ vom Mai 2013
                                               und Richtlinien obliegt allen Landes -
            Einrichtung und Beladung der       feuerwehrverbänden.               • ÖBFV-RL FA-21/2 „Tanklöschfahrzeug
                                                                                  TLFA 2000“ vom Mai 2013
            burgen ländischen Feuerwehr -      Erst kürzlich wurden vom zuständigen
                                               Sachgebiet des Österreichischen Bundes -  • ÖBFV-RL FA-21/4 „Tanklöschfahrzeug
            fahr zeuge. Die Wehr berichtet     feuerwehrverbandes (ÖBFV) einige Bau -  TLFA 4000“ vom Mai 2013
            über aktuelle Entwicklungen.       richt linien neu geschaffen bzw. über -
                                               arbei tet. Resultierend daraus sind fol-  Die Baurichtlinien für die  Tanklösch-
                                                                                 fahrzeuge wurden komplett überarbei-
                                               gende Bau richtlinien für das Burgenland
            TEXT:  BR ING .  G E RALD KLEMENSC H ITZ
                                               verbindlich:                      tet. Neben der Anpassung der zulässigen
            FOTOS:  LANDESFEUER WEHR VERBAND
                                                                                 Abmessungen und Gewichte wurde vor
            BURG ENLAND                        • ÖBFV-RL FA-02 „Kleinlöschfahrzeug
                                                                                 allem die Pflichtbeladung einer kriti-
                                                KLF(A)“ vom März 2012
                                                                                 schen Prüfung unterzogen und zeit-
                                                Die KLF-Richtlinie wurde vor allem
                er Bereich der Feuerwehrfahrzeuge                                gemäß angepasst. So sind ein Stromer-
                                                im Bereich der höchstzulässigen Ge-
            D ist sicherlich einer der meistdisku-                               zeuger und ein Lichtmast verpflichtend
                                                samtmasse (jetzt 5.500 kg) angepasst
            tierten Bereiche im Feuerwehrwesen.                                  vorzusehen. Auf moderne  Techniken
                                                und die Pflichtbeladung geringfügig
            Die Ansprüche der Nutzer und auch die                                wie Hohlstrahlrohre wurde Rücksicht
                                                geändert.
            neuen Technologien stellen immer wie-                                genommen. Komplett neu ist die Vorga-
            der neue Anforderungen an die Ersteller  • ÖBFV-RL FA-05 „Hilfeleistungsfahr-  be, dass der Hochdruckteil bei der Ein-
            von Normen und Richtlinien.         zeug HLF“ vom März 2012          baupumpe nicht mehr verpflichtend
                                                Hier handelt es sich um ein komplett  eingebaut werden muss.
            Neue Baurichtlinien                 neu geschaffenes Feuerwehrfahrzeug
                                                (siehe Seite 12).
            Jedes Feuerwehrfahrzeug im Burgenland                                 i   Sämtliche Baurichtlinien sind
            muss neben der europäischen Norm für  • ÖBFV-RL FA-30 „Mannschaftstrans-  über das Landesfeuerwehr-
            Feuerwehrfahrzeuge (ÖNOREM EN 1846  portfahrzeug MTF(A)“ vom August    kommando Burgenland erhältlich.
            Teil 1 bis 3) und der Richtlinie des Öster-  2011
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