Page 12 - Die Wehr 2014 03-04
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Normen & Richtlinien
REGELWERK FÜR UNSERE FEUERWEHRFAHRZEUGE
Ein Feuerwehrfahrzeug kann reichischen Bundesfeuerwehrverbandes • ÖBFV-RL FA-32 „Kommandofahrzeug
(ÖBFV) „Allgemeine Baurichtlinie für KFOF(A)“ vom August 2011
nicht irgendwie nach freiem Feuerwehrfahrzeuge“ (ÖBFV-RL FA-00) Die bestehenden Bauempfehlungen
Be lieben gebaut werden. Ge - auch der jeweiligen Baurichtlinie für aus dem Jahr 1986 wurden in neue
den entsprechenden Fahrzeugtyp (z. B.: zeitgemäße Richtlinien umgewandelt.
naue ÖBFV-Richtlinien und EU- für ein KLF die ÖBFV-RL FA-02) entspre-
• ÖBFV-RL FA-21/1 „Tanklöschfahrzeug
Normen regeln den Aufbau, die chen. Die Gestaltung dieser Normen TLF(A) 1000“ vom Mai 2013
und Richtlinien obliegt allen Landes -
Einrichtung und Beladung der feuerwehrverbänden. • ÖBFV-RL FA-21/2 „Tanklöschfahrzeug
TLFA 2000“ vom Mai 2013
burgen ländischen Feuerwehr - Erst kürzlich wurden vom zuständigen
Sachgebiet des Österreichischen Bundes - • ÖBFV-RL FA-21/4 „Tanklöschfahrzeug
fahr zeuge. Die Wehr berichtet feuerwehrverbandes (ÖBFV) einige Bau - TLFA 4000“ vom Mai 2013
über aktuelle Entwicklungen. richt linien neu geschaffen bzw. über -
arbei tet. Resultierend daraus sind fol- Die Baurichtlinien für die Tanklösch-
fahrzeuge wurden komplett überarbei-
gende Bau richtlinien für das Burgenland
TEXT: BR ING . G E RALD KLEMENSC H ITZ
verbindlich: tet. Neben der Anpassung der zulässigen
FOTOS: LANDESFEUER WEHR VERBAND
Abmessungen und Gewichte wurde vor
BURG ENLAND • ÖBFV-RL FA-02 „Kleinlöschfahrzeug
allem die Pflichtbeladung einer kriti-
KLF(A)“ vom März 2012
schen Prüfung unterzogen und zeit-
Die KLF-Richtlinie wurde vor allem
er Bereich der Feuerwehrfahrzeuge gemäß angepasst. So sind ein Stromer-
im Bereich der höchstzulässigen Ge-
D ist sicherlich einer der meistdisku- zeuger und ein Lichtmast verpflichtend
samtmasse (jetzt 5.500 kg) angepasst
tierten Bereiche im Feuerwehrwesen. vorzusehen. Auf moderne Techniken
und die Pflichtbeladung geringfügig
Die Ansprüche der Nutzer und auch die wie Hohlstrahlrohre wurde Rücksicht
geändert.
neuen Technologien stellen immer wie- genommen. Komplett neu ist die Vorga-
der neue Anforderungen an die Ersteller • ÖBFV-RL FA-05 „Hilfeleistungsfahr- be, dass der Hochdruckteil bei der Ein-
von Normen und Richtlinien. zeug HLF“ vom März 2012 baupumpe nicht mehr verpflichtend
Hier handelt es sich um ein komplett eingebaut werden muss.
Neue Baurichtlinien neu geschaffenes Feuerwehrfahrzeug
(siehe Seite 12).
Jedes Feuerwehrfahrzeug im Burgenland i Sämtliche Baurichtlinien sind
muss neben der europäischen Norm für • ÖBFV-RL FA-30 „Mannschaftstrans- über das Landesfeuerwehr-
Feuerwehrfahrzeuge (ÖNOREM EN 1846 portfahrzeug MTF(A)“ vom August kommando Burgenland erhältlich.
Teil 1 bis 3) und der Richtlinie des Öster- 2011
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