Die aktuelle Lage der COVID-19-Infektionen lässt nun ab 15. Juni 2020 nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens einige wesentliche Lockerungen zu, natürlich immer unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

Ab 15. Juni 2020 ist ein Ausbildungsbetrieb für Aktive bzw. auch für Feuerwehrjugendmitglieder ohne Personenbeschränkung möglich. Feuerwehrübergreifende Ausbildungen (wie z.B.
Truppmann-Ausbildung, gemeinsame Übungen u.dgl.) sind innerhalb des eigenen Abschnittes zulässig. Feuerwehrleistungsbewerbe (und auch Vorbereitungen darauf) sollen aber nach wie vor nicht stattfinden.

LSZ-Info