Eine Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 15. Mai 2020 – unter Einhaltung untenstehender Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln – ein Ausbildungsbetrieb in den bgld. Feuerwehren bei einer gleichzeitig anwesenden Anzahl von max. zehn Personen wieder möglich ist.

Auch für die Feuerwehrjugend wurden eigene Richtlinien erstellt.

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