Laut Expertenmeinungen und Aussagen von Regierungsvertretern sind weitere Herausforderungen die Pandemie betreffend, zu erwarten.

Nochmals der Hinweis auf die wichtigsten Änderungen:

  • FFP2- Maskenpflicht im Feuerwehrhaus sowie im Einsatz
  • Nur unbedingt notwendige Wartungen und Übungen durchführen
  • Zusammenkünfte (div. Gremienarbeiten) wenn möglich immer online durchführen
  • Mitgliederversammlungen gemäß §40 Bgld. FwG 2019 i.V.m. § 5b VorlFwDO sind im ersten Halbjahr eines jeden Jahres zu absolvieren. D.h. es besteht hier kein akuter Handlungsbedarf und es sollte der weitere Pandemieverlauf abgewartet werden
  • Für den Besuch an der Landesfeuerwehrschule gilt die 2G-Regel, am ersten Kurstag wird von den Teilnehmern zusätzlich eine negativer COVID-19 PCR-Test verlangt (zusätzlich tägliche Testung aller Teilnehmer mit Antigen-Tests)

Hier der Link zu derzeit gültigen Verordnung: RIS - 6. COVID-19-SchuMV

LSZ-Info