Die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen betreffend Eindämmung der Corona-Pandemie haben eine neue Wendung genommen.

Ab sofort gilt auch an der LFS und für externe Lehrgänge der LFS die 2G-Regel. Diese besagt, dass die Teilnahme ausschließlich für geimpfte und / oder genesene Teilnehmer möglich ist. Da die TeilnehmerInnen der Lehrgänge bis Jahresende bereits Einladungen bzw. Zusagen via SyBOS erhalten haben, müssen wir nun auf folgende wesentliche Änderung der Voraussetzungen hinweisen:

Für Geimpfte und / oder Genesene gelten, vorbehaltlich weiterer Verschärfungen seitens der Bundesregierung, die bisherigen Zugangsbestimmungen (beim Eintreffen ist der entsprechende Nachweis vorzuweisen).

Für diejenigen die nicht in die 2G-Gruppe fallen, ist eine Lehrgangsteilnahme aktuell nicht möglich.

Wir fordern diese Teilnehmer auf, sich vom jeweiligen Lehrgang abzumelden bzw. abmelden zu lassen. Dabei besteht die Möglichkeit aus der eigenen Feuerwehr einen Ersatz zu nominieren (dieser muss natürlich alle Voraussetzungen erfüllen). Falls Teilnehmer, welche die 2G-Regel nicht erfüllen sich nicht abmelden und dennoch bei einem Lehrgang erscheinen, werden diese nach Hause geschickt. Da in so einem Fall keine Ersatzteilnehmer gestellt werden können, gelten die jeweiligen TeilnehmerInnen als unentschuldigt dem Lehrgang ferngeblieben.

Zusatzinformation:

Was die Teilnahme von Mitgliedern betrifft, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sieht § 19 Abs. 11 3.COVID-19-MV eine Ausnahme dahingehend vor, dass in solchen Fällen ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 zurückliegen darf, vorzuweisen ist.

Weiters, allerdings bis 06. Dezember befristet, gilt gem. § 19 Abs. 12 3.COVID-19-MV die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises nicht für Personen, die einen Nachweis über eine Erstimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff und einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen, vorweisen.

Im Anbetracht der hohen Impfquote im Burgenland und den vielen Ausnahmebestimmungen werden wohl nicht viele Mitglieder überbleiben, die auch tatsächlich Kurse absagen müssen. Bei den getroffenen Maßnahmen handelt es sich ja außerdem um keine dauerhaften Beschränkungen, weshalb nach einer Besserung der Corona-Situation wohl auch eine Lockerung der Bestimmungen zu erwarten ist.

Als Landesfeuerwehrschule trifft uns auch eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber allen unseren Feuerwehrmitgliedern und Lehrgangsteilnehmer, der wir mit der Einhaltung der 2G-Regel selbstverständlich auch nachkommen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

der Leiter der Landesfeuerwehrschule:          

OBR Ing. Mag. Josef Bader        

LSZ-Info