Die Bestimmungen für die Branddienstleistungen (BLP) Stufe I und II sind ab dem 01.07.2018 gültig und stehen unter den unten angeführten links zur Verfügung.

Damit endet auch die Gültigkeit der Bestimmungen für die Ausbildungsprüfung Löscheinsatz (APLE) Stufe 1 und Stufe 2.

Nähere Informationen zu der BLP können über das jeweilige Bezirksfeuerwehrkommando eingeholt werden.

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