Alle 78 Minuten rückt eine burgenländische Feuerwehr aus

Landeshauptmannstellvertreter Feuerwehrreferent Johann Tschürtz und Landesfeuerwehrkommandant Ing. Alois Kögl präsentierten am 7. März 2018 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz die Feuerwehrleistungsbilanz 2017 und den aktuellen Stand zum Bgld. Feuerwehrgesetz neu

 

6.679 Einsätze – 103.811 Einsatzstunden

95 Prozent der Einsätze erledigt erstausrückende Wehr

 

 

Landesfeuerwehrkommandant Ing. Alois Kögl präsentierte die beeindruckende Feuerwehrbilanz des Jahres 2017

 

Rund 18 Mal pro Tag ist im Burgenland die Hilfe einer Feuerwehr notwendig. In nur 5 Prozent der Fälle ist eine Unterstützung durch Nachbarwehren notwendig. Jede einzelne Feuerwehr der 324 burgenländischen Feuerwehren ist damit extrem wichtig – das bestätigt auch die Einsatzstatistik 2017.

 

„Wenn es brennt oder wenn ein Unfall passiert ist, dann wird schnelle und vor allem professionelle Hilfe erwartet – sehr oft auch von den Freiwilligen Feuerwehren. Im Burgenland ist das statistisch gesehen alle 78 Minuten oder 18,2 Mal pro Tag der Fall. Insgesamt 6.679 Einsätze schlugen im Jahr 2017 zu Buche. Bedenkt man, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Burgenland diese Einsätze allesamt in ihrer Freizeit und unbezahlt erledigen, ist das eine beachtliche Leistung, die seinesgleichen sucht“ sagte Landesfeuerwehrkommandant Ing. Alois Kögl im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz mit LH-Stv. Feuerwehrreferent Johann Tschürtz

 

324 Feuerwehren im ganzen Land garantieren rasche Hilfe

Gleichzeitig wird in einer Notsituation sehr schnelle Hilfe gefordert und auch das können die burgenländischen Feuerwehren allen Burgenländerinnen und Burgenländern bieten. In der Regel sind die ersten Einsatzkräfte zwischen sechs und acht Minuten,  längstens aber in 10 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort, da die Anfahrt zum Einsatzort Dank des engmaschigen Netzes an Feuerwehren oft nur wenige Kilometer beträgt. In 95 Prozent der Einsätze kann die erstausrückende Feuerwehr den Einsatz alleine bewältigen und benötigt keine Unterstützung von den Nachbarfeuerwehren, was nicht zuletzt dem guten Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der 17.165 burgenländischen Feuerwehrmitglieder zu verdanken ist. Und auch wenn gerade kleine Gemeinden unter der Woche mit dem Pendlerproblem zu kämpfen haben, belegen diese Zahlen die Wichtigkeit jeder einzelnen Feuerwehr im Burgenland. Dank der raschen und professionellen Hilfe konnten im Vorjahr 289 Personen von den burgenländischen Feuerwehren gerettet werden, 75 bei Bränden und 214 bei technischen Einsätzen.

 

Nur 23 Prozent der Einsätze sind Brände

Das Aufgabengebiet der Feuerwehr ist vielfältig. Waren es in den Gründungsjahren der meisten burgenländischen Wehren vorwiegend Brände, die es zu bekämpfen galt, sind längst zahlreiche andere Einsatzgebiete für die freiwilligen Männer und Frauen der größten freiwilligen Nächstenhilfeorganisation des Landes hinzugekommen. Vor allem technische Einsätze schlagen sich massiv in der Einsatzstatistik mit 5.166 Einsätzen bzw. 77 Prozent nieder. Verkehrsunfälle an sich sind hierbei jedoch nur ein geringer Anteil: 1.115 Unfälle (22 Prozent der technischen Einsätze). Doch hier warten immer umfangreichere Herausforderungen auf die Freiwilligen Feuerwehren: Elektroautos, Hybridautos, zahlreiche neue Technologien, Unfälle mit Reisebussen oder gar Transportern mit gefährlichen Stoffen – das Einsatzspektrum für die burgenländischen Feuerwehren war groß im vergangenen Jahr und nicht immer konnte die Feuerwehr den in Not geratenen Menschen noch helfen. 25 Menschen kamen auf Burgenlands Straßen lt. BMI im Jahr 2017 ums Leben – um sechs Mehr als noch im Jahr davor.

 

Neben Verkehrsunfällen bescherten die Wetterkapriolen den Feuerwehren zahlreiche technische Einsätze. Ein Viertel der technischen Einsätze fiel im Vorjahr auf Einsätze nach Unwettern und Stürmen. Vor allem das Freimachen von Verkehrswegen und umgestürzte Bäumen beschäftigten die Feuerwehren dabei.

Und auch die Suche nach vermissten Personen erfordert immer wieder den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren – allein 2017 war dies 40 Mal der Fall.

 

356 Lehrgangstage an der Landesfeuerwehrschule

Damit auch künftig die Feuerwehr ihre professionelle Hilfe anbieten kann und einsatztaktisch sowie auch technisch bestens ausgebildet ist, werden an der Landesfeuerwehrschule eine große Zahl an Weiterbildungen angeboten. Im Vorjahr waren es insgesamt 178 Lehrgänge, bei denen 5.382 Florianijünger begrüßt werden konnten. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Auslastung dieser Lehrgänge ist die Restplatzbörse auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule. Über diese können sich Feuerwehrleute kurzfristig zu Kursen anmelden, sofern Restplätze verfügbar sind. Insgesamt 151 Feuerwehrleute nahmen dieses Angebot an. Die Anzahl an ausgebildeten Feuerwehrkameraden ist im Übrigen ein neuer Rekord und im Vergleich zum Vorjahr konnten 174 Florianis mehr begrüßt werden – bei konstanter Anzahl an Lehrgängen. In Kürze wird der 160.000. Lehrgangsteilnehmer an der Landesfeuerwehrschule erwartet.

 

Gründung/Auflösung von Feuerwehren

Nach der letzten Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr im Burgenland im Jahr 1968 wurde im Juli 2017 die Feuerwehr Bruckneudorf neu gegründet. 35 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bruckneudorf sorgen dabei für die Sicherheit der knapp 3.000 Einwohner von Bruckneudorf. Drei Feuerwehren (Tschanigraben, Hasendorf und Kroatisch Ehrensdorf) haben sich aufgrund zu weniger Feuerwehrmitglieder auf Beschluss der Feuerwehrmitglieder und eines Gemeinderatsbeschlusses aufgelöst. Die Feuerwehrmitglieder dieser Feuerwehren sind teilweise jedoch bei den benachbarten Feuerwehren eingetreten.

 

 

Statistische Zahlen

Einsatzart

Anzahl der Einsätze

Anzahl der Hilfseinsätze

Personal

Stunden

Brandeinsätze

1.513

355

19.188

51.270

Technische Einsätze

5.166

221

34.056

52.541

 

6.679

576

53.244

103.811

 

 

 

Brandeinsätze

Technische Einsätze

Bezirk

Einsätze

Hilfseins.

Personal

Stunden

Einsätze

Hilfseins.

Personal

Stunden

EU

251

97

3.851

15.832

632

11

4.947

6.148

ND

369

41

4.663

8.576

588

23

5.292

6.656

MA

193

65

2.409

6.738

612

28

3.635

5.147

OP

139

54

1.968

5.282

682

44

4.593

8.754

OW

230

38

2.612

7.105

1.103

48

6.963

9.786

GS

97

16

968

2.091

609

16

3.199

8.030

JE

81

13

895

1.759

693

42

3.612

5.653

2 Freistädte

153

31

1.822

3.887

247

9

1.815

2.367

Gesamt

1.513

355

19.188

51.270

5.166

221

34.056

52.541

 

 

 

 

Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz präsentierte den aktuellen Stand des neuen Feuerwehrgesetzes

 

„Das geltende Burgenländische Feuerwehrgesetz, LGBl. Nr. 49/1994 i.d.g.F. wird neu verfasst und nicht bloß novelliert, da sich gezeigt hat, dass das geltende Feuerwehrgesetz auf die Fragen der Zukunft des Feuerwehrwesens nicht ausreichend Antwort bietet. Es soll eine saubere, moderne, rechtsstaatlich unangreifbare Grundlage für das Feuerwehrwesen im Burgenland geschaffen werden, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen zu können. Weiters ist eine Anpassung an die Bundesverfassungsnovelle 2008 („Sonstige Selbstverwaltung“) erforderlich und es besteht der politische Auftrag zur Demokratisierung des Feuerwehrsystems. Insbesondere wird darauf geachtet, dass es im kleinstrukturierten Süden des Burgenlandes keine weißen Flecken auf der Landkarte gibt und die Sicherheit für die Bevölkerung erhalten bleibt“, führte LH-Stv. Feuerwehrreferent Johann Tschürtz einleitend aus.

 

Umstellung auf ein Wahlsystem im Feuerwehrwesen

Eine Umstellung auf ein Wahlsystem im Feuerwehrwesen ist unbedingt erforderlich, weil dies die Bundesverfassung seit einer Novelle im Jahr 2008 verlangt. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der sogenannten Selbstverwaltung (neben der Gemeindeselbstverwaltung) und muss ihre obersten Führungs-organe nach demokratischen Grundsätzen wählen. So heißt es z.B. im Artikel 120 c Abs. 1 der Bundesverfassung: die Organe der Selbstverwaltungskörper sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden. Daher ist es nicht zulässig, dass die Organe der Feuerwehr von externen Organen (Bürgermeister oder Landesregierung) ernannt werden. Dieses setzt wie bei den politischen Organen auch begrenzte Funktionsperioden mit regelmäßigen Neuwahlen voraus.

 

Die Rolle der Gemeinden im künftigen Feuerwehrgesetz

An der Rolle der Gemeinden wird sich wenig ändern. Der Bürgermeister wird zwar nicht mehr derjenige sein, der dem Bezirksfeuerwehkommandanten den Ortsfeuerwehrkommandanten vorschlägt, er ist aber unverändert behördlicher Vorgesetzter der Feuerwehr und wird daher aus dieser Funktion heraus ein deutliches Wort in der Feuerwehrführung mitzureden haben. Dies zeigt sich

a. in der umfassenden haushaltsrechtlichen Verantwortung der Gemeinde in  

    der Finanzierung der Feuerwehr und

b. in der Einsatzverantwortung des Bürgermeisters, nämlich bei dessen 

     unveränderter Zuständigkeit als behördlicher Einsatzleiter.

 

Das Materielle Recht „Feuer- und Gefahrenpolizei“, die Feuerwehrorganisation und Datenschutzgrundverordnung waren weitere Themen seiner Ausführungen.

 

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