Der NPO-Fonds geht in die Verlängerung. Bis 31. Oktober 2022 kann ein Antrag für das 1. Quartal 2022 gestellt werden.

Die Bessung erfolgt grundsätzlich anders als bei Anträgen in der Vergangenheit:
- Fixkosten, wie schon früher, jedoch ohne zwingend notwendige COVID 19 -Tests
- Struktursicherungsbeitrag (Kann nochmals beantragt werden, wird aber anders als früher berechnet)
- Kosten der Bestätigung eines fachkundigen Experten

- Förderbetrag gedeckelt durch 90% des Einnahmenausfall des ersten Quartales 2022 gegenüber
> 25% der Einnahmen aus 2021 zuzüglich
> Zahlungen aus NPO-Fonds für Q1,2 und 3/2021 (nicht für verspätete NPO-Zahlungen für 2020)
- Bagatellgrenze 250 €
- Förderbetrag unterliegt keiner Steuer

NPO-Unterstützungsfonds für Q1/2022 im Überblick

Formularfelder:
- Die Organisation ist: "nicht eingetragen im Firmenbuch" (hier nicht "Verein" wählen)
- Steuernummer: kein Pflichtfeld
- Tätigkeitsbereich: "Feuerwehren"
- Anzahl der Arbeitnehmer: Wert "0" eintragen (sofern es keine tatsächlichen Arbeitnehmer gibt). Damit ist nicht die Anzahl der Feuerwehrmitglieder gemeint.
- A: Ist die antragstellende Organisation eine NonProfit-Organisation im Sinne der Richtlinie?: "Nein"
- B. Ist die antragstellende Organisation eine Freiwillige Feuerwehr oder ein Landesfeuerwehrverband?: "Ja"

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Landesfeuerwehrkommandos OBR Gerald Klemenschitz (DW13) und BR Markus Wessely (DW10) gerne zur Verfügung.

LSZ-Info