Am 25. Mai 2018 trat die die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese ist auch für die Feuerwehren verbindlich.

Details finden Sie auf der WebSite der Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at

Um dem Inhalt der DSGVO gerecht zu werden, sind für Orts- Stadt- und Betriebsfeuerwehren folgende Punkte zu beachten:

- Jede Feuerwehr muss sobald als möglich ein Datenverarbeitungsverzeichnis erstellen. Darin sind alle Tätigkeiten, Abläufe, Systeme oder Ablagen von und mit persönlichen Daten zu dokumentieren.
Dieses Verzeichnis muss der Datenschutzbehörde auf deren Verlangen vorgelegt werden.

- Als Vorlage für ein Verarbeitungsverzeichnis hat der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) ein Musterverzeichnis erstellt. Das Musterverzeichnis kann hier heruntergeladen werden: https://www.bundesfeuerwehrverband.at/service/dsgvo/  (am Ende der Seite). Dieses ist von der Feuerwehr zu ergänzen und an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

- Der Landesfeuerwehrverband Burgenland hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der von allen Feuerwehren in Anspruch genommen werden kann. Dies ist Herr Ing. Florian D. Piff, MSc.
Der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar (bevorzugt). Alternativ per Telefon: 0664 / 210 95 48
Jede Feuerwehr hat jedoch die Möglichkeit, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser ist im Datenverarbeitungsverzeichnis auszuweisen.

- Häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um die DSGVO wurden vom ÖBFV auf der WebSeite https://www.bundesfeuerwehrverband.at/service/dsgvo/ veröffentlicht. Diese FAQs werden vom ÖBFV anlassbezogen aktualisiert. Es wird empfohlen, sich hierüber einen Überblick zu verschaffen.

- Es ist zu beachten, dass jede Feuerwehr „Verantwortlicher“ für die von ihr verarbeiteten Daten ist. Der Landesfeuerwehrverband stellt hierfür ein System (syBOS) zur Verfügung und tritt, abgesehen von den von ihm selbst verarbeiteten Daten (wie z.B. der Lehrgangsadministration), nur als „Auftragsverarbeiter“ auf.

- Die DSGVO bezieht sich nicht nur auf Systeme zur elektronischen Datenverarbeitung. Auch in sonstiger Form verarbeitete Daten (wie z.B. Sammellisten, Geburtstagslisten und andere Ablagesysteme in Papierform) sind davon betroffen.