Allgemeines

In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Er kann deshalb nur von männlichen österreichischen Staatsbürgern geleistet werden, die bei der Stellung/Musterung als tauglich befunden wurden. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Der Zivildienst dauert 9 Monate und ist in einem Stück zu leisten. Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich.

Stellung/Musterung

Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird ab dem 17. Geburtstag vom Militärkommando schriftlich zur Stellung aufgefordert. Dieser Stellungsaufforderung muss unbedingt Folge geleistet werden – allfällige Hinderungsgründe müssen dem Militärkommando gemeldet werden.

Bei der Stellung wird mit einigen Untersuchungen (zum Beispiel Blut-, Seh-, Gehör- und Belastungstest, psychologischer Test) die Eignung zum Wehrdienst ermittelt. Am Ende erhalten Sie einen Befund über die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und die Tauglichkeitsbescheinigung. Sie können nur dann eine Zivildiensterklärung abgeben, wenn Sie bei der Stellung als tauglich befunden wurden.

Zivildiensterklärung

Mit der Zivildiensterklärung geben Sie bekannt, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können.

Das Formular erhalten Sie bei der Stellungskommission oder unter Zivildiensterklärung ( Homepage Zivildienstserviceagentur). Sie können die Zivildiensterklärung entweder direkt bei der Stellungskommission abgeben oder rechtzeitig an das Militärkommando senden. Wir empfehlen, dass Sie eine Kopie der Zivildiensterklärung aufbewahren und das Original eingeschrieben senden. Bei einer persönlichen Abgabe beim Militärkommando sollten Sie sich die Übergabe bestätigen lassen. 

Geben Sie die Zivildiensterklärung unbedingt innerhalb der Frist ab:

  • innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung 
  • bzw. darüber hinaus bis VOR dem 2. Tag vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst (Zustellung eines Einberufungsbefehles) 

Rund 4-6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommen Sie den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugesendet. In diesem ist die Zivildienstzahl angegeben, die Sie benötigen, wenn Sie sich von einer Einrichtung als Wunschkandidat anfordern lassen möchten.  

Zuweisung zum Zivildienst

Die Zuweisung zu einer Zivildienst-Einrichtung führt die Zivildienstserviceagentur durch. Und zwar nach freien Plätzen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes.

Die Termine und die freien Stellen finden Sie im Platzangebot. Wir empfehlen, dass Sie uns kontaktieren und sich bei uns persönlich vorstellen.

Beim Vorstellungsgespräch können Sie unsere Einrichtung kennen lernen und Fragen zu den Aufgaben eines Zivildieners, zu Dienstzeiten, Ausbildungen und zur Verpflegung besprechen.

Lassen Sie sich dann von uns als Wunschkandidat anfordern. Dafür brauchen Sie die Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid, den Sie rund 4 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhalten.

Sobald Sie den Feststellungsbescheid haben, sollten Sie sich rasch anfordern lassen. Am besten bis spätestens 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Eine spätere Anforderung kann nur mehr berücksichtigt werden, wenn Sie in der Zwischenzeit noch nicht zu einer anderen Einrichtung zugewiesen wurden.

Zuweisungsbescheid

Mit Zustellung des Zuweisungsbescheides sind Sie zum Zivildienst zugewiesen. Der Bescheid enthält das Beginn- und Enddatum des Zivildienstes, den Dienstantrittstag, die Zivildienst-Einrichtung und die zu leistenden Tätigkeiten. Er wird rund 4 Monate bis 6 Wochen vor dem Dienstantritt mit der Post zugeschickt.

Einsatzbereiche im Landesfeuerwehrkommando Burgenland

Im Landesfeuerwehrkommando Burgenland gibt es mehrere Einsatzstellen. Je nach Qualifikation können Sie eingeteilt werden zu folgenden Tätigkeiten:

  • Mithilfe bei der Fahrzeug- und Gerätepflege
  • Gärtnerische Gestaltung
  • Arbeiten im Atemschutzbereich
  • Büroarbeit, Unterstützung bei technischen Abnahmen, Erstellung von Lehrgangsunterlagen
  • Mitarbeit in der Telefonzentrale

Finanzielles

Als Zivildienstleistender erhält man eine Pauschalvergütung in Höhe von rund Euro 330,-- pro Monat und eine Verpflegungspauschale von Euro 10,40 je Tag. Im Landesfeuerwehrkommando Burgenland gibt es auch die Möglichkeit zu nächtigen, falls die Anfahrt und Rückfahrt vom Wohnort zur Dienststelle mehr als zwei Stunden täglich beträgt. Diese Nächtigungsmöglichkeit wird vom LFKDO Burgenland kostenlos zur Verfügung gestellt. Jene Zivildienstleistenden, welche innerhalb der täglichen zweistündigen Reisezeit sind, erhalten nach schriftlichem Antrag einen Fahrtkostenzuschuss von der Zivildienstserviceagentur ausbezahlt.

Weitere Auskünfte und Details erhalten Sie bei BR Helmut Holzbauer unter 02682 / 62 105 – 25.