Am 19. Oktober feiert die Feuerwehrjugend Burgenland ihren 45. Geburtstag.

Bereits mehr als zwei Drittel aller burgenländischen Feuerwehren (210 von 323) betreiben aktive Feuerwehrjugendarbeit für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Der Zustrom zur Feuerwehrjugend ist ungebrochen.

Die Möglichkeit, zur Bildung von Feuerwehrjugendgruppen wurde bereits im ersten Bgld. Feuerwehrgesetz aus dem Jahre 1935 geschaffen. Eine praktische Auswirkung hatte dieses Gesetz jedoch kaum, da nur wenige Feuerwehren auch Feuerwehrjugendgruppen gründeten. Es gibt aus dieser Zeit einige Fotos mit Knaben in Feuerwehruniform. Die Gruppen waren aber meist nur „Aufputz“ für Festveranstaltungen.

Bei der Dienstbesprechung mit den Bezirksfeuerwehrkommandanten am 19. Oktober 1973 wurde die Erfassung aller Jugendlichen in den burgenländischen Feuerwehren beschlossen. Dieser Tag kann getrost als Geburtstag der organisierten Feuerwehrjugendarbeit im Landesfeuerwehrverband Burgenland angesehen werden. 

Die Teilnahme an einem Jugendlager 1974 in der Steiermark ermutigte die verantwortlichen Betreuer bereits in selben Jahr auch im Burgenland ein Feuerwehrjugendlager zu veranstalten. An diesem 1. Bgld. Landesfeuerwehrjugendlager nahmen 220 Jugendliche mit ihren Betreuern teil.

Einer Klärung bedurfte in den Folgejahren die Frage nach der Uniformierung der Feuerwehrjugend. Auch der Ruf nach bundesweit einheitlichen Bewerbsbestimmungen wurde laut. Beide Themen wurden im damals neu geschaffenen Sachgebiet „Feuerwehrjugend“ des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes behandelt. Dieses ÖBFV-Sachgebiet sah seine Aufgabe vornehmlich darin, bestehende Jugendarbeit in mehreren Landesfeuerwehrverbänden zu koordinieren. Ab 1977 gab es die ersten bundesweit einheitlichen Richtlinien für den Feuerwehrjugendleistungsbewerb. Im Bewerbswesen stellten sich schnell auch beachtliche Erfolge ein. Hier ist vor allem die Feuerwehrjugend aus Neckenmarkt zu erwähnen, die unzählige Landesfeuerwehrjugendleistungsbewerbe, zwei Mal den Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb und ebenfalls zwei Mal die Internationalen Feuerwehrjugendwettkämpfe für sich entscheiden konnte.

Senkung des Eintrittsalters von 12 auf 10 Jahre

Mit einer Novelle des Feuerwehrgesetzes 2008 wurde die Altersbeschränkung für den Eintritt in die Feuerwehrjugend aufgehoben und festgelegt, dass das Alter durch den Landesfeuerwehrkommandanten festgelegt wird. Seit dieser Novelle kann in dem Kalenderjahr der Feuerwehrjugend beigetreten werden, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird. 

Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold

Das höchste Leistungsabzeichen während der Mitgliedschaft in der Feuerwehrjugend ist das 2013 ins Leben gerufene Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold, welches im Alter von 15 bzw. 16 Jahren erworben werden kann. Im Burgenland stellen sich jährlich rund 100-120 Teilnehmer diesem anspruchsvollen Bewerb. Hierzulande gilt der Erwerb des Abzeichens gleichzeitig als Abschluss der Truppmannausbildung 1, welche zum Besuch weiterer Lehrgänge wie Funk, Branddienst oder Technik 1 berechtigt.

Feuerwehrjugend - „Ein starkes Stück Freizeit“

In den letzten 45 Jahren konnten 43 Landesfeuerwehrjugendleistungsbewerbe veranstaltet werden. Zudem fanden jeweils im Abstand von 2 Jahren insgesamt 22 Landesfeuerwehrjugendlager statt. Die Anzahl der teilnehmenden Gruppen sowie der Lagerteilnehmer sind nach wie vor steigend.

Viele Tausend Feuerwehrjugendmitglieder wurden seitdem in den Aktivstand übernommen. Zahlreiche von ihnen waren und sind erfolgreich in Führungspositionen tätig. Auch der derzeitige Landesfeuerwehrkommandant LBD Ing. Alois Kögl war in seiner Heimatfeuerwehr Neufeld einer der ersten Feuerwehrjugendmitglieder im Burgenland.

Per 1.1.2018 belief sich der Mitgliederstand auf 1.765 Mädchen und Buben.

Der Anteil an weiblichen Feuerwehrjugendmitgliedern liegt bei 27%. Im Aktivdienst liegt dieser Wert „nur“ bei 7%. Man kann somit hoffen, dass aufgrund vieler Übertritte in den Aktivstand auch dort der Frauenanteil sukzessive steigen wird.

  • 45 Jahre Feuerwehrjugend Burgenland
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