Die Landesfeuerwehrschule Burgenland bietet eine Vielzahl an Lehrveranstaltungen an.
Um mehr Infos über einzelne Lehrveranstaltungen zu erhalten wählen Sie unten die entsprechende Lehrveranstaltung aus.


Auf vielfachen Wunsch stehen die Lernunterlagen zu den Lehrveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule ab sofort in syBOS unter "Lehrgänge" > "Lehrgangsunterlagen" zur Verfügung.
Dadurch soll einerseits das Auffrischen von Ausbildungsinhalten auf den jeweils aktuellen Stand ermöglicht werden.

Andererseits soll auch das Einlesen in neue, vom Landesfeuerwehrverband auf Richtigkeit überprüfte, Inhalte möglich gemacht werden.
Auf die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit des Anlegens von Sammelmappen mit allen  Lernunterlagen (zumindest im Feuerwehrhaus) wird verwiesen (Siehe Ausbildungsmappe ).

 

Lehrgangsbezeichnung: p ABC-Freitaucher - Lehrgang
Kürzel:     pABCD
Ziele:     Nach einem Einstiegs-Leistungstest erfolgt im ABC das Heranführen von Taucheranwärtern an den Tauchdienst in Form von theoretischen Unterrichten und vor allem Freitauchgängen. 
Erläuterungen: Erfolgreich absolvierter Einstiegs-Leistungstest bei Lehrgangsbeginn notwendig.
Durchführung: als Präsenzlehrgang in einer geeigneten Ausbildungsstätte
Anmerkung: Der ABC-Freitaucher stellt die erste Stufe der Feuerwehr-Tauchausbildung dar. Bis zum Erreichen des Tauch 1 Abschluss ist der ABC-Freitaucher im laufenden Ausbildungs- und Übungsprogramm involviert. Er ist kein aktives Mitglied im Tauchdienst.
Voraussetzungen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aktiver Atemschutzgeräteträger (AS1 oder ATSalt)
  • Nachweis der Schwimmkenntnisse. Als ausreichende Schwimmkenntnisse ist zu verstehen, wenn der Auszubildende in der Lage ist, folgende Vorgaben zu absolvieren:
    • Mindestens fünf Minuten schwimmen oder treiben lassen, ohne Verwendung von Maske, Flossen, Schnorchel oder anderer Schwimmhilfen.
    • Schwimmen über eine Strecke von 300m unter Verwendung von Maske, Flossen, Schnorchel ohne andere Schwimmhilfen.
  • Gültige und positive Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch einen hierfür befähigten Arzt, bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 12 Monate.
  • Mindestens 16 stündiger Erste-Hilfe-Kurs, zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 12 Monate. Falls dieser älter als 12 Monate ist, muss zusätzlich ein 8 h- Auffrischungskurs, zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 12 Monate nachgewiesen werden.
Dauer (1AE = 45 min.): 40 AE
Zertifikat:     "ABC"